Ein weiterer zentraler Aspekt des Managementvertrags ist seine Laufzeit. Alle Beteiligten sollten wissen, dass die Dauer des Verwaltungsdienstvertrags und die Kündigungsfristen nach deutschem Recht weitgehend frei verhandelbar sind. Geschäftsführer-Arbeitsverträge können beispielsweise zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein. Insbesondere sehen die Verträge externer Geschäftsführer häufig eine feste Laufzeit von 2 oder 5 Jahren und eine automatische Kündigung danach vor. Es sei darauf hingewiesen, dass auch bei befristeten Verträgen (gewöhnliche) Kündigungsgründe vorgesehen werden können, um eine vorzeitige Beendigung des Verwaltungsvertrags zu ermöglichen. Die Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile hängt für die Faustregel nicht nur von der Art und dem Umfang der Tätigkeit des Geschäftsführers und seiner individuellen Leistung ab, sondern wird auch durch die Größe des Unternehmens und der Branche erheblich beeinflusst. Die Höhe der Vergütung eines Geschäftsführers hat auch direkten Einfluss auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, die das Unternehmen zu zahlen hat. Die Vergütung ist ein steuerlicher Aufwand und reduziert somit die Steuerbemessungsgrundlage. Je höher die Gesamtvergütung, desto niedriger die Körperschaftssteuer.
Aus diesem Grund sind Rentensysteme, die zu einer effektiven Steuersenkung für deutsche Aktiengesellschaften (GmbH) führen, durchaus üblich und insbesondere bei eher kleinen Unternehmen mit Aktionärsgeschäftsführern tragfähig. Der Management-Servicevertrag (auch als CEO-Servicevertrag oder Arbeitsvertrag bezeichnet) legt die vertraglichen Verpflichtungen im Verhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft, typischerweise einer GmbH oder einer gemeinnützigen Gesellschaft (gGmbH), fest. In einem solchen Fall eines Geschäftsführers, der auch Aktionär ist, ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sowohl die feste Vergütung als auch die variable Vergütung, ergänzt durch andere Vergütungsbestandteile, angemessen sein müssen. Eine unangemessene Vergütung, die dem Vergleich der Armlänge nicht standhält, führt unweigerlich zu Steuerproblemen (versteckte Gewinnausschüttung). Darüber hinaus haben die Steuerbehörden weitere Bedingungen festgelegt, unter denen die Vergütung des Aktionärs-Geschäftsführers als Betriebsaufwand (einschließlich des Verhältnisses von fester und variabler Vergütung) erfasst wird. Die Einzelheiten des Vergütungspakets im Arbeitsvertrag müssen daher sorgfältig ausgearbeitet werden. Unser spezialisiertes Team von Rechtsanwälten verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern und Unternehmen im Zusammenhang mit der Bestellung und Beschäftigung von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern. Unsere zertifizierten Fachanwälte beraten in allen Fragen rund um Management-Service-Vereinbarungen nach deutschem Recht. Zu unserer Expertise gehören insbesondere: Die Vergütung von Führungskräften in zeitgemäßen Dienstleistungsverträgen besteht oft aus einer festen Vergütung, variablen Vergütungsbestandteilen und anderen Leistungen wie Altersvorsorge und Gesundheitsversorgung, privat genutzten Firmenwagen, Mobiltelefonen, Laptops und Tablets. Bei variabler Vergütung kann ein gewinnbezogener Bonus vereinbart werden, um Anreize für eine erfolgreiche Unternehmensführung zu schaffen. Darüber hinaus sind Exit-basierte Boni, virtuelle und tatsächliche Aktienoptionspläne und Management-Beteiligungsprogramme in den letzten Jahren immer beliebter geworden.
Traditionellere Klauseln wie die umsatz- und ereignisabhängige (Meilensteine) Vergütung sind nach wie vor Teil vieler Management-Service-Vereinbarungen nach deutschem Recht. Aus Sicht des Unternehmens scheinen diskretionäre Bonussysteme – also Boni, die mehr oder weniger im Ermessen des Unternehmens liegen – in der Regel vorzuziehen. Eine weitere Besonderheit im Zusammenhang mit einem deutschen Managementvertrag besteht in der Behandlung des Geschäftsführers nach dem deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.